Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Steinkirchen über den Beginn Vorbereitender Untersuchungen für den Bereich „Gartenstraße“
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Steinkirchen hat in seiner Sitzung am 10.04.2024 gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für den Ortsteil um die Gartenstraße beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 141 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht sowie Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger Anwendung.
Das Untersuchungsgebiet umfasst den nachfolgend dargestellten Bereich, der zum Bestandteil und zur Anlage des Beschlusses erklärt wird.
Steinkirchen, den 22.04.2024
Der Gemeindedirektor
gez. Siol
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen
75 Jahre Grundgesetz: Fest am 23. Mai in Stade
Mo, 06. Mai 2024
Information zur Verbreitung von Nutria
Fr, 03. Mai 2024